Satzung

Auszug aus der Satzung des Senklerhof e.V.:

1. Allgemeines

§ 1

Der Verein trägt den Namen “Senklerhof e.V.” mit Vereinssitz Freiburg im Breisgau. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstige Zwecke” der Abgabenordnung.
Er dient der Jugend- und Erwachsenenbildung. Sein Zweck ist insbesondere die Schulung von Jugendgruppenleitern, die politische und kulturelle Bildung junger Menschen sowie Familien und Erwachsenenbildung. Er fördert Arbeitstagungen und Begegnungen, auch auf internationaler Ebene, die diesem Zweck dienen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Unterhalt des Hauses „Senklerhof” bei St. Märgen im Schwarzwald, welches für die Durchführung o.g. Bildungsmaßnahmen zur Verfügung steht.
Der Verein wurde als Rechtsträger von der Jüngerengemeinschaft des Bundes Quickborn gegründet. Nach dem Programm des Bundes Quickborn gestaltet sich das Leben auf dem Senklerhof.

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

2. Mitgliedschaft

§ 7

Die Mitgliedschaft wird durch einen Beschluß der Mitgliederversammlung erworben. Mitglied kann jede natürliche Person werden. Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag eine vorläufige Mitgliedschaft erteilen. Sie gilt bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Alle Anträge auf Mitgliedschaft sind auf der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.