Brandschutzordnung – Teil B

Brandverhütung

Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer bzw. Flamme, sowie die Verwendung offener Zündquellen sind grundsätzlich verboten!

 

 

 

 

Grundsätzlich gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot in allen Gebäudeteilen des Senklerhofes.

Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Asche und Zigarettenreste sind in Aschenbechern zu sammeln und zu entsorgen. Zigarettenreste dürfen nicht in Papierkörbe oder Müllbehälter geworfen werden.

Das Abbrennen normaler Wachskerzen ist grundsätzlich nicht gestattet. Adventsgestecke dürfen nur mit elektrischen Kerzen geschmückt werden.

Handhabung von entzündlichen Stoffen z.B. Kocher mit Brennpaste ist nicht gestattet.

Feuergefährliche Arbeiten, wie Schweißen, Trennschleifen, Brennschneiden, Hantieren mit Flammen usw. sind nur nach Rücksprache mit dem Hüttenwart gestattet.

Ein Feuer in der Grillstelle im Außenbereich muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.

Bei länger anhaltender Trockenheit und bei erhöhter Waldbrandgefahr (Waldbrandgefahrenindex WBI 4 und 5) ist es untersagt in der Grillstelle im Außenbereich ein Feuer zu machen.

Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten.

Über die aktuelle Gefahrenlage kann man sich bei den jeweiligen Forstbehörden oder über den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes informieren.

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege erkennen Sie an der grünen Beschilderung. Diese Wege dienen Ihrer Sicherheit im Räumungsfall und der Feuerwehr als Zugang zur Rettung und Brandbekämpfung.

Die Lage und die Anzahl der Rettungswege und Notausgänge sind in den Fluchtwegplänen festgehalten. Machen Sie sich mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut.

 

 

 

 

Notausgänge, Flucht- und Rettungswege sowie deren Kennzeichnung sind stets freizuhalten.

Begeben Sie sich im Brandfall oder bei einer Evakuierung sofort zum Sammelplatz. Siehe Anhang Flucht- und Rettungsplan. Hier wird bei einer Räumung die Vollzähligkeit überprüft.

Melde- und Löscheinrichtungen

Das Gebäude ist mit funkvernetzten optischen Rauchmeldern ausgestattet. Die Alarmierung erfolgt im gesamten Gebäude. Im Brandfall ist die Feuerwehr zu alarmieren.

Notruf: 112

Ausrüstungen für den Brandschutz und für die Erste Hilfe sind erkennbar und leicht zugänglich zu halten.

 

 

 

 

Im Gebäude ist jeweils ein Feuerlöscher im Erdgeschoss bzw. im Obergeschoss installiert. Die Standorte der Feuerlöscher sind deutlich gekennzeichnet und können in den Fluchtwegplänen abgelesen werden. Machen Sie sich mit den Standorten und der richtigen Bedienung der Feuerlöscher vertraut. Die Bedienungsanleitung ist auf den Feuerlöschern abgebildet.

Verhalten im Brandfall

Für die wirkungsvolle Durchführung von Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen oder technischer Hilfe ist richtiges Verhalten von entscheidender Bedeutung.

Ruhe bewahren

In einer Notfallsituation ist es besonders wichtig, Ruhe zu bewahren. Handeln Sie zügig, aber besonnen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Fenster und Türen schließen

Schließen Sie im Brandraum Fenster und Türen – wichtig: nicht verriegeln.

Brand melden

Melden Sie einen Brand über das Telefon.

 

 

Notruf: 112

 

Benutzen Sie dabei die „5 W Schema eines Notrufes“.

Wo brennt es? Brand / Unfallort
Was brennt? Mobiliar, …
WIE VIELE Personen sind in Gefahr oder verletzt? Anzahl der Personen
WELCHE Gefahren? Art von Verletzungen
WARTEN auf Rückfragen! Nicht Auflegen die Alarmstelle beendet das Gespräch.

In Sicherheit bringen

Benutzen Sie bei der Gebäuderäumung die gekennzeichneten Fluchtwege und Notausgänge und folgen Sie den Anweisungen der Gruppenleitung bzw. den Verantwortlichen der Veranstaltung.

 

 

 

 

Hilfsbedürftige unterstützen

Ortsfremde und behinderte Personen sind beim Verlassen des Gebäudes zu unterstützen.

Verhalten bei Brandrauch

Verqualmte Räume sind in gebückter Haltung oder kriechend zu verlassen. Brandrauch ist giftig.

Versperrter Fluchtweg

Benutzen Sie im Gefahren- oder Räumungsfall immer den kürzesten Weg ins Freie. Ist dieser z.B. durch Brandrauch versperrt, stehen Ihnen weitere Fluchtwege zur Verfügung.

 

 

 

 

Nach Verlassen des Gebäudes suchen Sie den Sammelplatz auf. Es müssen sich alle Besucher des Senklerhofes am Sammelplatz einfinden und die Gruppenleitung bzw. Verantwortlichen der Veranstaltung haben die Vollzähligkeit der Gruppe festzustellen. Bleiben Sie so lange an der Sammelstelle, bis weitere Anweisungen gegeben werden. Die Gruppenleitung bzw. die Verantwortlichen der Veranstaltung haben sich als Ansprechpartner für die Rettungskräfte zur Verfügung zu stellen.

Löschversuch unternehmen

Personen, deren Kleidung brennt, sofort auf dem Boden wälzen oder mit einem Feuerlöscher sofort ablöschen.

Feuergefährliche und leicht brennbare Materialien sofort von der Brandstelle entfernen, wenn dieses ohne eigene Gefährdung möglich ist.

Löschversuch mit einem Feuerlöscher unternehmen. Beim Löschversuch sich nicht unnötig selbst gefährden. Brandrauch kann in kürzester Zeit zu tödlichen Vergiftungen führen.

 

 

 

 

Bei Misserfolg Löschversuch abbrechen und Gebäude verlassen.

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

Erste Hilfe

Bei einem sichtbar akuten, ernsten Notfall rufen Sie direkt den Rettungsdienst bzw. Notarzt. Einen Überblick über lebensrettende Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe bieten Ihnen die aktuellen Aushänge am Standort.

 

 

Notruf: 112

 

Der Standort des Erste-Hilfe-Koffers ist im Flucht- und Rettungsplan eingezeichnet.